Zukunftsklage gegen das Klimaschutzgesetzchen
Warum wir für den Klimaschutz erneut die Bundesrepublik verklagen müssen und wie Du Mitkläger*in bei der "Zukunftsklage" wirst
Die jüngsten Klimakatastrophen weltweit unterstreichen die dringende Notwendigkeit eines entschlossenen Klimaschutzes. Rekordhitze und verheerende Waldbrände in Kanada, Überschwemmungen in Deutschland und Italien sowie Dürreperioden in Ostafrika sind nur einige Beispiele für die Extremwetterereignisse, die die Folgen des Klimawandels spürbar machen. Die Auswirkungen sind nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich und sozial katastrophal.
Trotz des historischen Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2021, das das deutsche Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärte und die Bundesregierung zur Nachbesserung zwang, sind die Fortschritte seither enttäuschend. Die aktuellen politischen Anstrengungen reichen bei weitem nicht aus, um die Klimaziele des Pariser Abkommens zu erreichen und die notwendigen Schritte für eine nachhaltige Zukunft zu sichern. Es ist daher unabdingbar, dass wir erneut klagen, um die Bundesrepublik Deutschland zu weiterem Handeln zu zwingen.
Klimaklage 1.0
Im April 2021 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung in Teilen gegen die Verfassung verstößt. Insbesondere kritisierte das Gericht, dass die damaligen Regelungen nicht ausreichend sicherstellen, dass die Klimaziele nach 2030 erreicht werden können. Diese Lücken gefährden die Freiheitsrechte der aktuellen und zukünftigen Generationen, da die Erreichung der Klimaneutralität auf die lange Bank geschoben wurde und so die Handlungsspielräume der kommenden Generationen massiv eingeschränkt werden.
In Folge des Urteils musste die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz nachbessern. Es wurden ambitioniertere Ziele formuliert und Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verschärft. Dennoch bleiben diese Schritte hinter den erforderlichen Maßnahmen zurück, um das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens sicher zu erreichen. Kritiker bemängeln, dass trotz der Anpassungen die Umsetzung oft halbherzig und unzureichend ist.
Die Ampel und der Klimaschutz
Ursprünglich legte das Klimaschutzgesetz fest, dass der CO₂-Ausstoß jährlich gesenkt werden muss, um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Dabei mussten alle Sektoren – Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges – ihre individuellen Ziele getrennt einhalten.
Mit der Reform des Klimaschutzgesetzes durch die Ampelkoalition ändert sich dies grundlegend. Anstelle der jährlichen Kontrolle der sektoralen Klimaziele muss Deutschland nun insgesamt seine Klimaziele erreichen. Erst wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung das Klimaziel für 2030 verfehlen könnte, sind Korrekturmaßnahmen erforderlich. Die Emissionsziele selbst bleiben unverändert. Dies ist keine Nachbesserung, sondern ein Freifahrtschein, weiter untätig zu bleiben.
Ein Hauptgrund für die Abschaffung der Sektorenziele ist, dass der Verkehrssektor, der von der FDP geführt wird, seine Ziele deutlich verfehlt hat. Statt eines Maßnahmenpakets durch Verkehrsminister Volker Wissing wurden die Sektorenziele auf Druck der FDP abgeschafft. Maßnahmen wie die E-Auto-Förderung sind inzwischen ausgelaufen, was die Anreize für den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilitätslösungen weiter schmälert.
Neue Verfassungsbeschwerden
Angesichts der weiterhin bestehenden Defizite und der alarmierenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Fortschritt des Klimawandels sind erneute Klagen notwendig. Insgesamt sind von Klimaschutzaktivisten und Umweltorganisationen drei neue Verfassungsbeschwerden angekündigt worden [4].
Zukunftsklage von Greenpeace und Germanwatch
Ziel: Das deutsche Klimaschutzgesetz überprüfen und verschärfen, um die Freiheitsrechte der jüngeren Generation zu schützen und effektiveren Klimaschutz zu gewährleisten. Es sollen strengere Maßnahmen zur Reduktion der CO₂-Emissionen angeordnet werden.
Klimaklage 2.0 von BUND und SFV
Ziel: Das aktuelle Klimaschutzgesetz ist nicht ambitioniert genug. Die rechtlich verankerte Grenze soll bei 1,5 °C liegen.
Gegen die Entkernung des Klimaschutzgesetzes von Fridays for Future und weitere Umweltverbände
Ziel: Fokussierung auf die Entkernung des Klimaschutzgesetzes sowie die verfassungsrechtlichen Defizite in der Klimapolitik.
Mitkläger*in werden
Erstmals können sich Bürger*innen auch symbolisch an der Verfassungsbeschwerde “Zukunftsklage” beteiligen und Mitkläger*innen werden. Es entsteht kein Risiko für dich und auch keine Kosten. Du registrierst dich auf einer der beiden Homepages, unterschreibst die Vollmacht für die Klage und schickst diese kostenfrei zurück. Wenig Arbeitsaufwand für einen deutlichen Mittelfinger gegen die Ampel und einen klaren Arbeitsauftrag für die nächste Koalition.
Mitmachen kannst Du bis zum 31.08.2024 hier:
GermanWatch oder Greenpeace
Quellen:
[1] https://climatereanalyzer.org/clim/t2_daily/?dm_id=world
[2] https://climateactiontracker.org/publications/Deutschlands-vorgeschlagenes-klimaziel-fuer-2030-noch-nicht-15c-kompatibel/
[3] https://www.tagesschau.de/inland/expertenrat-klimaziel-verkehrssektor-100.html
[4] https://www.cleanthinking.de/klimaschutz-ist-menschenrecht-zukunftsklage/